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Objekt 2658/163 - Alle Angebote

Eckdaten:

Land:AUTPLZ:5020
Ort:SalzburgNähe:Salzburg Stadt und Fuschlsee
Lage:EinzellageGrundfläche:71.330 m²
Kaufpreis:EUR 930.000,00


Beschreibung:

Wunderschönes Anwesen in reiner Naturlage, nur ca. zehn Autominuten in die Salzburg Stadt entfernt. Es handelt sich hier um eine idyllisch gelegene und arrondierte ehemalige Landwirtschaft in der Größe von ca. 71 330 m². Die teilweise hügelige Wiesenfläche von ca. 44 837m² wäre von einem Baumbestand umringt und bietet daher einen zusätzlichen Sichtschutz vor neugierigen Blicken. Es besteht hier auch die Möglichkeit eine neue Wohn- und Hofstelle errichten zu dürfen oder das bestehende, charismatische Bauernhaus mit der anschließenden Tenne würde sich ideal für einen Um/Zubau eignen. Das Anwesen liegt komplett südseitig ausgerichtet und wird zusätzlich durch eine reine und Energetisierende Quelle gespeist. Auf dem Grund müssten sich lt. Eigentümerin auch noch drei weitere Quellen befinden, die aber noch nicht gefasst wären. Weiter s befinden sich ein Obstbaumbestand, eine Bienenhütte, ein ehemaliger Schwimmteich und eine kleine Kapelle auf den Anwesen. Zu erwähnen wäre auch, dass naturbelassene Kräuter und Gräser noch vorhanden wären, die mittlerweile auf anderen Wiesenflächen durch die extreme Bewirtschaftung verschwunden sind oder eher selten vorkommen. Auch die Tierwelt ist dadurch noch voll ökologisch im Takt. Daher bietet sich dieser schöne Fleck der Erde auch für Umweltbewusste Menschen die zurück zu Ihrem Ursprung finden möchten, ideal zu leben an.
Wenn Sie keinen unmittelbaren Nachbarn wünschen, könnten Sie auch durch einen späteren, zweiten Kauf das im Tiroler Stil errichtet Landhaus inmitten des Anwesens erwerben.
Der Verkauf wird nur vollzogen um eine baldige Familienzusammenführung zu ermöglichen.
Ich freue mich schon auf einen Besichtigungstermin mit Ihnen!
Den Verkauf betreut unsere Mitarbeiterin Michaela Lunder Tel.: 0049/8802/ 91 39 150 oder lunder@immosbg.com
Hinweis:
Auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können. Ein Energieausweis gemäß EAVG wurde vom Verkäufer nach Aufklärung über die
generelle Vorlagepflicht ab 1.1.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der
Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes
entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

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